Marktüberwachung

Im Rahmen der Marktüberwachung, auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes und der verabschiedeten Verordnung (EU) 2018/858, besteht für Sie als Händler eine Informationspflicht gegenüber unseren Unternehmen ( Hersteller ) über bekannte Beschwerden zur Qualität, Konformität und Produktverwendung unserer Fahrzeugteile. Im Eintrittsfall senden Sie uns bitte Ihre Informationen an die bekannten Vertriebskontakte. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Anforderungen und unsere AGB im Sinn der Sicherheit für unsere Kunden.